Die GbR ist eine beliebte Rechtsform für den unkomplizierten Start ins Geschäftsleben. Geringe Einstiegshürden, aber volle Haftung: Was Gründer und Selbstständige wissen sollten – kompakt zusammengefasst.
Wer ein gemeinsames Projekt auf solide Beine stellen will – ob als Gründer-Duo, kreative Arbeitsgemeinschaft oder Nebenerwerbsteam – stößt schnell auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Sie ist eine der unkompliziertesten Formen, um gemeinsam wirtschaftlich aktiv zu werden. Gleichzeitig bringt sie klare Verpflichtungen mit sich, über die man Bescheid wissen sollte.
Was ist eine GbR?
Die GbR ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen – sei es wirtschaftlich, freiberuflich oder ideell. Die Gründung erfolgt formfrei, ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.
Wichtig zu wissen: Sobald eine GbR gewerblich tätig ist und kaufmännische Strukturen erreicht, wird sie automatisch zur OHG (Offenen Handelsgesellschaft). Dann gelten andere gesetzliche Regelungen.

Wer kann eine GbR gründen?
Grundsätzlich jeder: natürliche Personen wie Selbstständige oder Freelancer ebenso wie juristische Personen (z. B. GmbHs). Es braucht lediglich einen klar formulierten Zweck – zum Beispiel eine gemeinsame Dienstleistung, ein kleines Projekt oder ein künstlerisches Vorhaben.
Vorteile der GbR auf einen Blick
- Schneller Einstieg: Kein Mindestkapital nötig, kein Handelsregistereintrag erforderlich.
- Geringe Gründungskosten: Anmeldung beim Gewerbeamt genügt – Freiberufler sind oft sogar davon befreit.
- Einfache Buchhaltung: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht meist aus.
- Flexibilität: Der Vertrag lässt sich individuell gestalten.
Die große Herausforderung: Die Haftung
So einfach die Gründung, so weitreichend die Verantwortung: Alle Gesellschafter haften vollumfänglich – auch mit ihrem Privatvermögen. Wer sich auf eine GbR einlässt, sollte den Partnern also vertrauen und klare Regeln im Vertrag definieren.
Typische Anwendungsfälle
- Zwei Designer*innen, die gemeinsam Kund:innen betreuen
- Freiberufliche Berater mit gemeinsamer Angebotsentwicklung
- Nebenberufliche Gründer, die ein Produkt gemeinsam vermarkten
- Wohngemeinschaften oder Elterninitiativen mit rechtlicher Absicherung
Worauf sollte man bei der Gründung achten?
- Gesellschaftszweck klar definieren
- Vertrag schriftlich festhalten
- Haftungsregeln intern abstimmen
- Anmeldungen vornehmen: Gewerbeamt, Finanzamt, ggf. IHK oder HWK
- Bei Mitarbeitenden: Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen
Namensgebung: Was ist erlaubt?
Eine GbR darf keine Fantasienamen im Sinne des HGB führen. Im Geschäftsverkehr müssen alle Gesellschafter mit vollem Namen genannt werden – z. B. auf Rechnungen, im Impressum oder in E-Mails.
Beispiel:
„Max Müller & Anna Schmidt GbR – Büroservice“ wäre zulässig,
„Speedy Solutions GbR“ ohne Namensnennung nicht.
Besteuerung: Was kommt auf mich zu?
- Einkommensteuer: Gewinnanteile werden individuell versteuert.
- Umsatzsteuer: 19 % bzw. 7 % je nach Leistung.
- Gewerbesteuer: Nur bei gewerblicher Tätigkeit, nicht bei Freiberuflern.
GbR auflösen – wann und wie?
Eine GbR endet z. B. durch:
- Erreichen oder Scheitern des Gesellschaftszwecks
- Tod eines Gesellschafters (außer anders vertraglich geregelt)
- Insolvenz
Tipp: Der Vertrag sollte klare Regelungen zur Nachfolge oder Auflösung enthalten.
Fazit: Für den Anfang oft ideal – aber mit Verantwortung
Die GbR ist ideal für kleine Teams, die schnell und günstig loslegen wollen – ob haupt- oder nebenberuflich. Wer Vertrauen zueinander hat und rechtzeitig über Pflichten und Risiken spricht, kann mit einer GbR unkompliziert durchstarten. Doch Vorsicht: Die persönliche Haftung sollte nicht unterschätzt werden.