Beruf & KarriereBetriebsrat

Definition:

Unter Betriebsrat versteht man die Arbeitnehmervertretung von Firmen und Konzernen. Er ist ein betriebsverfassungsrechtliches Mitbestimmungsorgan und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, die ihn auch wählen. Die Anzahl der Mitglieder ist von der Firmengröße abhängig. Er tritt ebenfalls bei Verhandlungen mit externen Gewerkschaften in Aktion und ist somit auch Anlaufstelle für Führungskräfte.

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