Beruf & KarriereStreik

Definition:

Unter Streik versteht man, dass mehrere Arbeitnehmer für eine zeitlang die Arbeit niederlegen, um bestimmten Forderungen Nachdruck zu verleihen. Streik ist im Grundgesetzt in Artikel 9 Abs. 3 rechtlich geregelt. Er gilt als rechtmäßiges Mittel der Gewerkschaft, um Tarifforderungen zu erwirken. Arbeitgebern ist es erlaubt, Aussperrungen oder Betriebsstillegungen zu veranlassen.

   vorheriger Begriff
«
nächster Begriff   
»