Gründung + Selbstständigkeit

Studie: Viele Tech-Startups beteiligen Beschäftigte am Unternehmenserfolg

Mehr als jedes dritte Tech-Startup beteiligt Beschäftigte am Unternehmenserfolg. Besonders häufig nutzen Startups virtuelle Anteile, während echte Beteiligungen und Optionen seltener geworden sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 36 Prozent der Tech-Startups beteiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg
  • Weitere 41 Prozent können sich Mitarbeiterbeteiligung künftig vorstellen
  • 84 Prozent der Startups mit Beteiligungsmodell setzen auf virtuelle Anteile ohne Stimmrecht
  • Nur 17 Prozent der Startups schließen Mitarbeiterbeteiligung grundsätzlich aus

Mitarbeiterbeteiligung ist in vielen Tech-Startups angekommen

Viele Tech-Startups nutzen Mitarbeiterbeteiligungen, um Beschäftigte stärker an den Unternehmenserfolg zu binden. Nach einer Erhebung des Bitkom e. V. beteiligt derzeit gut jedes dritte Startup Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens. Der Anteil liegt bei 36 Prozent.

Weitere 41 Prozent der Startups können sich vorstellen, ein solches Modell künftig einzuführen. Damit ist die grundsätzliche Offenheit für Beteiligungsprogramme deutlich größer als der Anteil jener Unternehmen, die sie bereits praktisch einsetzen. Nur 17 Prozent schließen Mitarbeiterbeteiligung grundsätzlich aus.

Für Startups sind solche Modelle besonders relevant, weil sie im Wettbewerb um Fachkräfte häufig nicht mit den Gehältern etablierter Unternehmen mithalten können. Stattdessen bieten sie Beschäftigten die Aussicht, bei einer positiven Unternehmensentwicklung finanziell zu profitieren, etwa wenn das Startup verkauft wird.

Beteiligung bleibt oft auf Teile des Teams beschränkt

Wie breit Mitarbeiterbeteiligungen im Team verteilt werden, unterscheidet sich deutlich. Gut ein Viertel der Startups mit Mitarbeiterbeteiligung, 27 Prozent, bezieht die gesamte Belegschaft ein. Ein weiteres knappes Drittel, 32 Prozent, beteiligt zumindest ausgewählte Beschäftigte.

Bei anderen Startups bleibt die Beteiligung dagegen auf einen engen Personenkreis beschränkt. In 19 Prozent der Startups mit Mitarbeiterbeteiligung profitieren nur die Gründerinnen und Gründer. Weitere 11 Prozent beschränken die Beteiligung auf das Gründungsteam und das Management.

Damit zeigt sich: Mitarbeiterbeteiligung wird zwar von vielen Startups als Instrument genutzt, ist aber nicht automatisch ein Modell für die gesamte Belegschaft. Für Beschäftigte ist deshalb entscheidend, wie konkret Beteiligungsprogramme ausgestaltet sind, wer einbezogen wird und unter welchen Bedingungen ein finanzieller Anspruch entsteht.

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst sagt: „Wer keine üppigen Festgehälter zahlen kann, setzt im Wettbewerb um die klügsten Köpfe oft auf Erfolgsbeteiligungen“.

Virtuelle Anteile sind das bevorzugte Modell

Wenn Startups Beschäftigte beteiligen, setzen sie überwiegend auf sogenannte virtuelle Anteile. Dabei erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine echten Gesellschaftsanteile mit Stimmrechten. Stattdessen handelt es sich um vertragliche Zusagen, die Beschäftigte etwa bei einem Verkauf am Erlös beteiligen.

84 Prozent der Startups, die Beschäftigte beteiligen, nutzen solche virtuellen Anteile. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 71 Prozent. Damit hat dieses Modell weiter an Bedeutung gewonnen.

Virtuelle Anteile sind für Startups attraktiv, weil sie Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg ermöglichen, ohne die Gesellschafterstruktur unmittelbar zu verändern. Zugleich bleiben die rechtlichen und organisatorischen Folgen für das Unternehmen überschaubarer als bei echten Anteilen.

Echte Anteile und Optionen werden seltener genutzt

Reale Anteile spielen inzwischen eine deutlich kleinere Rolle. Nur 8 Prozent der Startups mit Mitarbeiterbeteiligung nutzen echte Unternehmensanteile. Im Vorjahr waren es noch 20 Prozent.

Auch Anteilsoptionen sind weniger verbreitet als zuvor. Aktuell setzen 11 Prozent der Startups mit Beteiligungsmodellen auf solche Optionen, nach 23 Prozent im Jahr 2025. Einige Startups nutzen mehrere Möglichkeiten parallel.

Die Verschiebung hin zu virtuellen Anteilen zeigt, dass Startups Beteiligungsmodelle bevorzugen, die einfacher handhabbar sind und Beschäftigten dennoch eine wirtschaftliche Perspektive bieten. Für Gründerinnen und Gründer bleibt dabei die Frage zentral, wie attraktiv ein Modell für Talente ist und wie stark es die eigene Beteiligungs- und Entscheidungsstruktur beeinflusst.

Was die Ergebnisse für Gründer bedeuten

Für Gründerinnen und Gründer können Beteiligungsmodelle für Mitarbeiter ein wichtiges Instrument sein, um Talente zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Gerade in frühen Phasen, in denen hohe Festgehälter schwer finanzierbar sind, kann eine Beteiligung am möglichen späteren Erfolg ein zusätzlicher Anreiz sein.

Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung. Beschäftigte sollten verstehen können, welche Rechte mit der Beteiligung verbunden sind, wann ein Anspruch entsteht und wie sich ein Verkauf, eine Finanzierungsrunde oder ein Ausscheiden aus dem Unternehmen auswirkt. Für Startups wiederum zählt, dass Modelle transparent, praktikabel und rechtlich belastbar sind.

Die vollständige Studie können Sie hier herunterladen: hier.

Bildquelle: Unsplash / Vardan Papikyan

Porträtfoto von der Journalistin Carolin Fischer

Carolin Fischer ist Gründerin des Online-Magazins Karriere NOW, selbstständige Journalistin und spezialisiert auf die Themen Karriere, Softskills, Selbstmanagement und Business. Zuvor hat die Kommunikationsexpertin bei der Süddeutschen Zeitung in München gearbeitet und für ein Politmagazin des ZDFs.

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