Die Abmahnung ist die Ausübung des Rügerechts des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer soll ein bestimmtes Verhalten künftig unterlassen.
Die Abmahnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen sollte die Abmahnung jedoch grundsätzlich schriftlich erfolgen, da eine Kündigung nur nach vorheriger schriftlicher Abmahnung wirksam ist.
Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Ermahnung?
Anstelle einer „harten“ Abmahnung wird von manchen Arbeitgebern häufig eine Ermahnung ausgesprochen. Es stellt sich dann – vor allem natürlich für den betroffenen Arbeitnehmer – die Frage, ob es sich bei dieser Rüge trotz der weniger „hart“ klingenden Bezeichnung vielleicht doch um eine echte Abmahnung handelt oder nicht.
Für diese Frage (Abmahnung oder bloße Ermahnung?) ist nicht die Bezeichnung der Rüge entscheidend, sondern die Frage, ob die drei oben genannten Voraussetzungen einer Abmahnung erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, handelt es sich um eine Abmahnung, unabhängig von ihrer Bezeichnung.
Bildnachweis: ©Pixabay