Job + Gehalt

Probezeit: Definition + Dauer

Die Probezeit ist sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer eine Phase des gegenseitigen Kennenlernens. Man lotet aus, wie die gemeinsame Zusammenarbeit funktioniert und welche Ansprüche gestellt werden. Im Normalfall dauert die Probezeit sechs Monate. Es gibt allerdings auch Arbeitsverträge ohne Probezeit. Wie sieht eine Probezeit konkret aus, welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Das Wichtigste im Überblick:

  1. In Probezeit existiert die Regelung des Kündigungsschutzes nicht.
  2. Für Arbeitgeber und – nehmer gilt: Kündigungsfrist sind zwei Wochen.
  3. Gründe müssen keine genannt werden.

Während der Probezeit sind die Regelungen des Kündigungsschutzes außer Kraft gesetzt, so dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen Kündigungen aussprechen kann (§ 622 BGB). Dies bietet Betrieben die Chance, das Verhalten des neuen Mitarbeiters entsprechend zu beurteilen bzw. Neulingen die Möglichkeit, den Job zu kündigen, wenn Arbeit, Kollegen und Vorgesetzte nicht seinen Vorstellungen entsprechen.

Die Probezeit darf im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten. Auf diesen Zeitraum beschränkt sich die gesetzliche Probezeit. Allerdings kann es vorkommen, dass arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Wird die Dauer von sechs Monaten überschritten, tritt nach Ablauf der gesetzlichen Höchstdauer die ordentliche Kündigungsfrist in Kraft.

Eine Probezeit ist oft Teil eines Arbeitsvertrags, jedoch gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit vorschreiben. Die Entscheidung dafür ist optional und ein Arbeitsvertrag kann auch ohne Probezeit abgeschlossen werden.

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer dient die Probezeit als Orientierungsphase. Im Gegensatz dazu gestaltet sich die Situation in einer Probezeit ohne Arbeitsvertrag etwas anders, da beispielsweise die Vereinbarung mündlich getroffen wurde. In diesem Fall sollte man Zeugen hierfür haben, die im Streitfall für eine gewisse Verbindlichkeit sorgen können.

Für Auszubildende gelten besondere Regeln, denn gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss ein Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnen. Die Probezeit während der Ausbildung darf zwischen einem und höchstens vier Monaten dauern, um eine effektive Beurteilung des Auszubildenden zu gewährleisten.

Rechte und Pflichten während der Probezeit

  1. Krankschreibung: Auch wenn viele zögern, sich in der Probezeit krank zu melden, weil man sich bewähren möchte, ist es besser, als die neuen Kollegen mit seiner Grippe oder dergleichen anzustecken. Melden Sie sich ab dem ersten Abwesenheitstag krank und sagen Sie, wie lange Sie ungefähr krank sein werden (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Reichen Sie ab dem ersten oder dritten Tag – je nach Regelung Ihres Betriebes – eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
  2. Keine Lohnfortzahlung und kein gesetzlicher Kündigungsschutz: Werden Sie vor Ihrer Probezeit oder während der ersten vier Wochen krank, muss Ihr Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Hier greift das Krankengeld der Krankenkasse. Wird Ihnen in der Probezeit, wenn Sie krank sind, gekündigt, ist dass rechtens, solange die Kündigung nicht willkürlich war. Die Kündigung kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Es besteht zu diesem Zeitpunkt noch kein gesetzlicher Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (kurz KschG). Dieser schützt Ar­beit­neh­mer vor einer or­dent­li­chen Kündi­gun­g des Ar­beit­ge­bers.
  3. Probezeit verlängern: Schlagen Sie Ihrem Arbeitgeber bei längerer Krankheit vor, Ihre Probezeit zu verlängern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn vorher weniger als sechs Monate Probezeit vereinbart wurden. Sonst greift automatisch nach sechs Monaten die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen bei Verlängerung.
  4. Urlaub: Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht erst nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. Doch schon während der Probezeit können Arbeitnehmer Urlaub nehmen, da dieser anteilig berechnet wird. Mit jedem Monat bekommen Sie ein Zwölftel Ihres Gesamtanspruches. Beispielsweise wird Ihnen kaum ein Arbeitgeber verbieten, zu einer Hochzeit oder einer Beerdigung einen Urlaubstag zu nehmen.
  5. Schwangerschaft: Der Grundsatz des § 17 Mutterschutzgesetzes, dass schwangere Arbeitnehmerinnen bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden darf, gilt auch während der Probezeit. Eine Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber nicht unbedingt gleich mitgeteilt werden, bringt aber Vorteile, denn dann muss die Führungskraft die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes beachten. Kündigt er der Frau ohne von der Schwangerschaft zu wissen, ist die Kündigung unwirksam, wenn die Frau ihn innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung über ihre Schwangerschaft informiert.
  6. Elternzeit: Generell haben Angestellte während der Probezeit die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen. Allerdings ist es gesetzlich nicht geregelt, ob der Arbeitgeber dann die Probezeit verlängern kann. Manche Tarifverträge beinhalten eine Verlängerung der Probezeit aufgrund von Elternzeit. Identische Vereinbarungen sind auch in manch anderen Arbeitsverträgen zu finden.

Wie verhalten Sie sich am besten in der Probezeit?

  1. Passen Sie sich an: Es ist wichtig, dass Sie sich sowohl kleidungsmäßig als auch im Umgangston an Ihre neue Umgebung anpassen. Erscheinen Sie nicht over- oder underdressed im Büro und achten Sie darauf, was für ein Umgangston im Team herrscht. Duzen sich die Kollegen oder siezen Sie sich? In der Regel sollten ältere Angestellte Ihnen das „Du“ von sich aus anbieten, wenn Sie geduzt werden möchten – nicht umgekehrt. Auch wichtig: Ist der Tonfall höflich oder herrscht eher ein rauer Umgangston unter den Kollegen?
  2. Halten Sie sich zurück: Am Anfang sollten Sie die anderen im Team und Ihre Arbeitsweisen beobachten. Wer arbeitet mit wem zusammen? Wer ist freundlich zu wem? Wie ist die Zusammenarbeit des Chefs mit seinen Angestellten? Delegiert er viel? Seien sie nicht zu selbstbewusst oder gar arrogant. Das fällt negativ auf.
  3. Achten Sie auf Ihre Arbeitsqualität: Auch wenn Sie zu Beginn besser zurückhaltend sein sollten, führen Sie Ihre Arbeitsaufträge korrekt durch. Denn: Ihre Arbeitsergebnisse werden mit Ihnen personifiziert und am Ende bewertet man die Qualität Ihrer Arbeitsleistung.
  4. Nehmen Sie Kritik an: Vor allen Dingen in der Probezeit darf man Fehler machen. Nehmen Sie die Kritik Ihres Vorgesetzten oder Ihrer Kollegen an und zeigen Sie, dass Sie aus Fehlern lernen können. Das macht Sie „menschlich“, aber auch „arbeitsfähig“.
  5. Lassen Sie andere Leute nie wissen, was Sie über sie denken: Halten Sie sich zurück mit Lästereien über das Team und Ihren Chef. Auch wenn viel im Büro gelästert wird, denn dies schweißt oft zusammen, verhalten Sie sich ruhig. Schnell können sich die Konstellationen und Freundschaften unter den Kollegen ändern und Sie selbst sind als Neuling dann im Mittelpunkt des Gespräches – noch während Ihrer Probezeit.
  6. Gewisse Themen meiden: Reden Sie mit Ihren neuen Kollegen nicht über politisch brisante Themen, Ihren letzten Börsendeal oder das Eigenheim, das Sie eventuell gekauft haben. Diese Themen spalten oft die Gemeinschaft oder erwecken unnötigen Neid unter den neuen Kollegen.
  7. Integrieren Sie sich: Gehen Sie mit Ihren Kollegen zusammen zum Mittagessen in die Kantine, oder – wenn es Brauch ist – gemeinsam zum Italiener um die Ecke. Beim Mittagessen ist Zeit, persönliche Gespräche zu führen und zu netzwerken. Auch erfährt man viel, was im Büro nie Gesprächsthema ist.
  8. Bringen Sie sich diplomatisch ein: Sie können und sollen Ihre Fähigkeiten in der Probezeit zeigen, aber äußern Sie sich diplomatisch zu Arbeitsthemen. Vermeiden Sie es, schon zu Beginn mit zu vielen Innovationsideen und Verbesserungsvorschlägen aufzuwarten. Das wirkt altklug und besserwisserisch.

Onboarding ist entscheidend

Damit der Kandidat die Probezeit erfolgreich besteht, ist ein gutes Onboarding entscheidend. Man spricht in diesem Zusammenhang von Employee-Life-Cycle, dem Lebenszyklus eines Mitarbeiters, der hiermit beginnt. Jeder Mitarbeiter, der während der Probezeit den Betrieb verlässt, hat das Unternehmen bereits viel Geld gekostet. Deswegen ist eine gute Integration des Mitarbeiters schon in der Probezeit entscheidend. In den ersten Monaten ist nämlich die Absprungrate am höchsten. Und dann muss der aufwendige und kostenspielige Recruitment-Prozess wieder von vorne beginnen. Die Einarbeitungsphase in der Probezeit sollte der Recruiter nur als Berater begleiten, die Hauptaufgabe liegt beim fachlichen Vorgesetzten.

Probezeitendgespräch

Während der Probezeit findet meistens ein Mitarbeitergespräch zwischen Vorgesetzen und neuem Angestellten statt. Mit dem Probezeitendgespräch wird die Einarbeitungsphase abgeschlossen. Hier bringt jede Seite Positives und auch Negatives zur Sprache. Dazu zählen die Arbeitsinhalte, die Arbeit im Team und die mit den Führungskräften, aber auch Kritik darf geäußert werden. Im Idealfall wird dieses Gespräch eine Übernahmegespräch, in dem über die zukünftige Zusammenarbeit gesprochen wird. Trennen sich beide Parteien, sollte noch mal detailiert über die eigentliche Probezeit und was nicht gut gelaufen ist, gesprochen werden.

Literatur

  1. Holtbrügge, Dirk: Personalmanagement. Springer Gabler, Nürnberg 2018.
  2. Ullah, Robindro, Witt, Michael: Praxishandbuch Recruiting. Grundlagenwissen – Prozess-Know-how – Social Recruiting. Schäffer Poeschel, 2. Auflage, Stuttgart 2018.

Bildnachweis: ©Pixabay

Porträtfoto von der Journalistin Carolin Fischer

Carolin Fischer ist Gründerin des Online-Magazins Karriere NOW, selbstständige Journalistin und spezialisiert auf die Themen Karriere, Softskills, Selbstmanagement und Business. Zuvor hat die Kommunikationsexpertin bei der Süddeutschen Zeitung in München gearbeitet und für ein Politmagazin des ZDFs.

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