Job + Gehalt

Probezeit: Definition + Dauer

Eine Probezeit ist oft Teil eines Arbeitsvertrags, jedoch gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit vorschreiben. Die Entscheidung dafür ist optional und ein Arbeitsvertrag kann auch ohne Probezeit abgeschlossen werden.

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer dient die Probezeit als Orientierungsphase. Im Gegensatz dazu gestaltet sich die Situation in einer Probezeit ohne Arbeitsvertrag etwas anders. Es könnte sich hierbei um eine mündliche Vereinbarung handeln, weshalb in diesem Fall Zeugen empfohlen werden, die im Streitfall für eine gewisse Verbindlichkeit sorgen können.

Viele Menschen stellen sich die Frage, wie lange eine Probezeit eigentlich dauert. Hierzu ist anzumerken, dass diese im Regelfall sechs Monate nicht überschreiten sollte. Auf diesen Zeitraum beschränkt sich auch die gesetzliche Probezeit. Allerdings kann es vorkommen, dass arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Wird die Dauer von sechs Monaten überschritten, tritt nach Ablauf der gesetzlichen Höchstdauer die ordentliche Kündigungsfrist in Kraft.

Für Auszubildende gelten besondere Regeln, denn gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss ein Ausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnen. Es wurde beschlossen, dass die Probezeit während der Ausbildung zwischen einem und höchstens vier Monaten dauern sollte, um eine effektive Beurteilung des Auszubildenden zu gewährleisten.

Bildnachweis: ©Pixabay

Avatar-Foto

Carolin Fischer ist Gründerin des Online-Magazins Karriere NOW, selbstständige Journalistin und spezialisiert auf die Themen Karriere, Softskills, Selbstmanagement und Business. Zuvor hat die Kommunikationsexpertin bei der Süddeutschen Zeitung in München gearbeitet und für ein Politmagazin des ZDFs.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner