Unter einem wilden Streik versteht man einen Streik, der nicht von einer Gewerkschaft oder einer anderen Arbeitnehmerorganisation, die als Tarifvertragspartei anerkannt ist, ausgerufen und organisiert worden ist. Der wilde Streik ist in Deutschland rechtswidrig, d.h. die Streikenden verstoßen dadurch, dass sie die Arbeit niederlegen, gegen ihren individuellen Arbeitsvertrag.
Der Arbeitgeber hat daher das Recht zur Abmahnung und bei Fortsetzung des Streiks zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ggf. auch zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Gewerkschaften sehen wilde Streiks kritisch, da sie sich ihrer Kontrolle entziehen. Auf der anderen Seite können die Gewerkschaften spontane Streiks nachträglich legitmieren, zum Beispiel indem die Forderungen der Streikenden in ihre Tarifforderungen aufgenommen werden oder indem auf ein vorzeitiges Auslaufen von Tarifverträgen gedrängt wird.
Bildnachweis: ©Pixabay